Die Einspeisetarife für Photovoltaikstrom basieren auf der EEG Novelle 2012. Die Vergütungssätze sind in vier Größenklassen unterteilt: Kleine Dachanlagen von 0 bis 10 kWp, größere Dachanlagen zwischen 10 und 40 kWp, Anlagen zwischen 40 und 1.000 kWp sowie Photovoltaikparks zwischen 1 und 10 MWp. Für Anlagenteile über 10 MWp gibt es keine Einspeisevergütung mehr.

Die Vergütungssätze sind abhängig vom Kalendermonat der Inbetriebnahme und werden monatlich gekürzt (Degression).

Die Speicherentwicklung, einer der wichtigsten Faktoren der Energiewende, soll ab 2013 mit einem Förderprogramm des Bundes in Form von Tilgungszuschüssen zu KfW-Krediten (Kreditanstalt für Wiederaufbau) befördert werden. Der Fördertopf soll 50 Millionen jährlich umfassen. (alle Angaben ohne Gewähr)

Anmerkung:
Für die Berechnung der Vergütung einzelner Anlagen gilt auch weiterhin, dass die einzelnen aufgeführten Vergütungssätze anteilig für den jeweiligen Leistungswert der Anlage bemessen werden (Mischkalkulation der jeweiligen Vergütungsklassen nach Anlagenleistung).

Die Anlagenkategorie des Marktintegrationsmodells (10 - 1.000 kWp) stellt eine scharfe Grenze dar (keine Mischkalkulation).
D.h. für eine 11 kWp bzw. 999 kWp Anlage gilt das Modell und für eine 9 kWp bzw. 1.001 kWp gilt es nicht.


Neue Vergütungssätze für Dach- und Freiflächenanlagen ab 1. Jan 2013

 

Inbetriebnahme

 

bis 10 kWp
(Ct/kWh)**

 

ab 10 kWp bis 40 kWp
(Ct/kWh)**

 

ab 40 kWp
(Ct/kWh)**

ab 1.000 kWp
bis 10 MWp und
Freiflächenanlagen
bis 10 MWp
Ct/kWh)

Ab 1. Jan 2013*

17,02

16,14

14,4

11,78

Ab 1. Feb 2013

16,54

15,69

14,00

11,45

Ab 1. Mrz 2013

16,08

15,25

13,60

11,13

Ab 1. Apr 2013

15,63

14,83

13,22

10,82

Ab 1. Mai 2013

15,19

14,41

12,85

10,52

Ab 1. Jun 2013

14,76

14,01

12,49

10,22

Ab 1. Jul 2013

14,35

13,61

12,14

9,93

Ab 1. Aug 2013

13,95

13,23

11,80

9,66

Ab 1. Sep 2013

13,56

12,86

11,47

9,39

Ab 1. Okt 2013

13,18

12,50

11,15

9,12

Ab 1. Nov 2013

12,81

12,15

10,84

8,87

Ab 1. Dez 2013

12,45

11,81

10,54

8,62

* Die Degression der Vergütungssätze ab November 2012 bis Januar 2013 beträgt monatlich 2,5 %.

** Für alle Anlagen, die ab 1.4.2012 in Betrieb genommen werden, gilt die Begrenzung der maximal vergütungsfähigen PV-Stromerzeugung gemäß dem neuen „Marktintegrationsmodell“ erst ab 1.1.2014. Ab diesem Zeitpunkt werden Anlagen bis 10 kWp weiterhin für 100% und Anlagen von 10 bis einschließlich 1.000 kWp für maximal 90% der erzeugten Strommenge den normalen Einspeisetarif erhalten. Das Marktintegrationsmodell gilt nur für Dachanlagen und nicht für Freiflächenanlagen.